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Stadt Regensburg
Die Neupfarrkirche






 


   





Prioritäten und Verwendung der Mittel



Das Gesamtvolumen der Maßnahmen beläuft sich auf rund 6 Millionen Euro, verteilt auf 3 Bauabschnitte, welche in folgender Priorisierung 11 Einzelziele verfolgen:

 

1. Eröffnung des äußeren Sockels und Wiederherstellung des inneren Aufbaus des Sockels,

2. Grabungen im Kirchenschiff, Erschließung der unterirdischen Bereiche unter der Südhalle nach arch. Befund mit Einbau neuer Funktionsräume, Erneuerung der Heizungsanlage und Haustechnik, Einbau eines Aufzuges zur behindertengerechten Erschließung von EG/UG.

3. Wiederherstellung und Restaurierung der äußeren Oberfläche des Sandsteinsockels einschließlich des Einbaus einer Sockelbeleuchtung, Realisierung eines Sicherheitskonzeptes für den Außenbereich.

4. Revision der Türme (innen und außen) und der Turmdachstühle, Vorbereitung der späteren Veränderungen im Geläut.

5. Instandsetzung und Restaurierung der Außenfassaden, Strebepfeiler und Dienste, Einbau der oberen Fassadenbeleuchtung.

6. Restaurierung der Fenster (neue thermische Verglasung außen sowie künstlerische Neufassung innen) einschließlich des Maßwerkes.

7. Einbau der Sicherheitstechnik innen und Renovierung der Türen.

8. Innenrenovierung (einschließlich der Oberflächen, Technik und Inventar, Änderung der Bestuhlungssituation, Glas-Abtrennung der Nordhalle zur Schaffung eines Andachtsraumes (Winterkirche), Trittschalldämmung der Empore sowie Wiederherstellung der Seitenemporen/“Backöfen“) und Umsetzung des Innenbeleuchtungs- und Beschallungskonzeptes.

9. Renovierung und Ausstellung der Kunstschätze.

10. Veränderungen am Geläut einschließlich der Restaurierung der historischen Glocke im Nordturm.

11. Optimierung der Orgelsituation.

 

 

 

 

Alle allgemein eingehenden Gelder werden nach dem Prioritätenschlüssel

 

7/10 Kirchenbauwerk und Einrichtung,

2/10 Orgel,

1/10 Glocken

 

auf Unterkonten des Vereins verteilt.

 

Zweckbestimmte Zuwendungen unter Umgehung dieser allgemeinen Prioriäten sind aber möglich, insbesondere im Rahmen von Patenschaften. Die Ausführung der Baumaßnahmen erfolgt in einer von Verein und Kirchenvorstand festgelegten, in der Regel technisch bedingten Reihenfolge.

 

Die Neupfarrkirchengemeinde ist, vertreten durch den Kirchenvorstand, Eigentümerin der Kirche und ist nach der Entscheidung des Kirchenvorstandes vom 26. Januar 2011 und der Entscheidung der Gesamtkirchenverwaltung vom 27. Januar 2011 Bauträgerin.

 

Der Verein finanziert und plant alle Baumaßnahmen und legt diese Planungen dem Kirchenvorstand zur Umsetzung vor. Beschließt der Kirchenvorstand die satzungsgemäßen Schritte, überweist der Verein dem Kirchenvorstand die jeweils nötigen Mittel.

 

Der Kirchenvorstand hat sich in seiner Sitzung vom 26. Januar 2011 erneut für die Verwirklichung der Vereinsziele ausgesprochen und bietet damit Rechtssicherheit für die tatsächliche Umsetzung der Planungen und die vereinssatzungsgemäße Verwendung der Gelder.

 

Die Beauftragung einzelner Bauabschnitte erfolgt erst nach deren vollständiger Finanzierung.

 

Die rechtliche Verankerung dieser Priorisierung können Sie in unserer Satzung im Einzelnen nachlesen. Klicken Sie dazu bitte auf den nachstehenden Link.

 


Satzung des Vereins







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